Die Grundlage für den Erwerb eines Fischereischeins ist die Vorlage eines Prüfungsausweises.
Auf den Ämtern wird das nur sehr lasch kontrolliert und so können auch gefälschte Prüfungsausweise als Basis zur Ausstellung geführt haben. Wie teuer es werden kann wenn man sich über diese Fälschung einen Fischereischein erschlichen hat soll hier einmal aufgeführt werden.
So wurden folgende Urteile ausgesprochen: 2 Verfahren - 25 Tagessätze zu 60 € = 1 500 € 1 Verfahren - 25 Tagessätze zu 50 € = 1 250 € 1 Verfahren - 25 Tagessätze zu 40 € = 1 000 € 1 Verfahren - 30 Tagessätze zu 65 € = 1 950 € Ganz schön teuer, aber wie ich finde : gerecht.
Denn Betrug ist Betrug. Auch die Vereinsvorstände sollten bei Neuaufnahmen von Mitgliedern genauer hinsehen. Inzwischen hat die Betrugsmasche weitere Kreise gezogen und ist nicht mehr nur auf den Weser-Ems-Kreis beschränkt.
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