Wenn er z.B. im Urlaub angeln möchte so sind von Land zu Land die Gesetze und Vorschriften anders. Kein Wunder, denn alleine in der BRD gibt es 16 verschiedene Fischereigesetze . Dazu kommen noch vereinsinterne Bestimmungen hinzu.
Da kann man nur neidisch nach Holland rüber gucken, dort gibt es nur EIN Fischereigesetz.
Das macht die Angelei für Gastangler überschaubarer und er muß nicht immer mit der Angst leben : Mache ich alles richtig ?
Sicher, auch bei unserem Nachbarn gilt es Gesetze und Bestimmungen einzuhaalten und bei Übertretungen ist man mit Strafen auch nicht gerade pingeliig.
Nun habe etwas gefunden was genau dieses Thema angeht. Man findet es Im Anhang.
RWI
hat folgende Dateien an diesen Beitrag angehängt
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