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Forums-Blog - Blog im Fliegenfischer Forum | Allgemein -2

Gewässeransicht mal von oben mit Flashearth

Erstellt 17.02.2015 10:15 von Winny Pongs 17.02.2015 10:15 In der Kategorie Allgemein.

Wenn ihr mal euer Gewässer oder den Flußverlauf von oben ansehen wollt,geht mal auf Flashearth,keine Installation nötig wie bei Google Earth.

Es lohnt sich.

Gruß winny



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Strafverfahren gegen Angelverband eingestellt

Erstellt 13.02.2015 07:18 von Winny Pongs 13.02.2015 07:18 In der Kategorie Allgemein.

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Strafverfahren gegen Angelverband wegen illegalem Wettfischen und „Catch & Release“ eingestellt
Posted by Christian | Dienstag, 2 September 2014 | News und Termine

Präsentation3

ASCHAFFENBURG.

Am 21.07.2014 hat die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein von der Tierrechtsorganisation PETA initiiertes Strafverfahren gegen den Veranstalter eines Freundschaftsfischens im September 2013 eingestellt. Im Einzelnen wurden mehrere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz angezeigt. So hätte es sich um ein illegales Wettfischen gehandelt und es sei u.a. „Catch & Release“ praktiziert worden. Die Staatsanwaltschaft zitiert Quellen, nachdem die Tierrechtsorganisation im Jahr 2013 eine Anzeigenkampagne gegen mehr als 1.000 Angelvereine und Einzelpersonen geführt habe und setzt sich detailliert mit Aussagen und Darstellung von Teilnehmern der Veranstaltung auseinander.

Das Tierschutzgesetz verbietet die Tötung eines Wirbeltieres „ohne vernünftigen Grund“. Die Staatsanwaltschaft spricht sich deutlich gegen eine einengende Auslegung des “vernünftigen Grundes” aus. Der Verzehr von Fischen sei hier ein Grund, nicht jedoch der einzige. Die Ziele des angezeigten Freundschaftsfischens wurden im Vorfeld wesentlich auf Maßnahmen der Hege des Fischbestandes abgestimmt und aus fischereifachlicher Sicht gestützt. Konkret geht es um die Reduzierung des Bestandes der Schwarzmeergrundel und eine Stabilisierung der heimischen Bestände anderer Fischarten. Die Staatsanwaltschaft erkennt die Hege in diesem konkreten Einzelfall als einen „vernünftigen Grund“ an. Insofern handele es sich auch um kein verbotenes Wettfischen, da der Wettkampfcharakter nicht das einzige Ziel der Veranstaltung war.

Die Staatsanwaltschaft verneint zudem, dass ein Zurücksetzen von überlebensfähigen Fischen grundsätzlich tierschutzwidrig sei. Auf die grundsätzliche Frage von Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit bei Fischen wird hier nicht eingegangen, jedoch zieht die Staatsanwaltschaft dort eine klare Grenze, wo nicht lebensfähige Fische wieder zurückgesetzt werden. Wo jedoch eine tierschutzgerechte Behandlung erfolgt und die Überlebensfähigkeit des Fisches gegeben ist, ist das Zurücksetzen für zulässig zu erachten. Die Entscheidung hierüber obliege einzig dem Angelfischer vor Ort.

Wir fassen die Einstellung in einem kurzen Tenor zusammen:

1. Der “vernünftige Grund” i.S.d. Tierschutzgesetzes darf nicht eingeengt ausgelegt werden und geht über Nahrungszwecke hinaus.
2. Der Wettkampfcharakter einer Angelveranstaltung schadet nicht, solange er nicht ihr einziges Ziel ist.
3. Das Zurücksetzen maßiger Fische ist unzulässig, wenn diese nicht mehr lebensfähig sind.
4. Der Angelfischer vor Ort entscheidet!

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wurde durch Mitwirkung der Rechtsvertretung des Deutschen Angelfischerverband (DAFV) erwirkt.

Die Tierrechtsorganisation PETA kann gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen.

Der DKAC-MV e.V. wird in den kommenden Tagen seine Sichtweise zum eingestellten Verfahren darlegen.



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1 Kommentar

Biber gesichtet am neuen Weiher

Erstellt 28.12.2014 12:17 von Winny Pongs 28.12.2014 12:17 In der Kategorie Allgemein.

Beim heutigen Rundgang am See schwamm der Biber putzmunter und fast ohne Scheu am See umher.Ich kam ihm mehrfach bis auf ca.3 Meter heran.
Erst mußte ich nicht ob es ein Biber ohne ne große Nutria war,aber an der Stelle der Erstsichtigung lagen angenagte Hölzer.
Aus Erfahrung am See tauchen die Nutrias bei Gefahr direkt unter,aber er schwamm oberflächlig durch den See.
Leider hatte ich diesmal kein Fotoapparat dabei.

Gruss Winny



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2 Kommentare

Das Gebet der Karpfenangler

Erstellt 06.12.2014 09:05 von Winny Pongs 06.12.2014 09:05 In der Kategorie Allgemein.

Karpfengebet


Karpfen unser im Gewässer,
dein Biss komme,dein Run geschehe,
wie auf Boilie auch auf Partikel,
unser täglich füttern und
vergib
uns unsere Karpfensäcke,
wir auch wir vergeben dir das Blankern,
und führe uns nicht zu den Stippern,
sondern erlöse uns von den Verboten,
denn dein ist das Tackle,die
Abhakmatte
und das Catch und Release,
in Ewigkeit,
Amen



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Strafanzeige gegen Angler eingestellt- PETA verliert

Erstellt 16.09.2014 12:58 von Winny Pongs 16.09.2014 12:58 In der Kategorie Allgemein.

PETA verliert: Strafanzeige gegen Angler eingestellt

Auf der Website des DKAC Mecklenburg-Vorpommern wird aktuell auf ein Gerichtsurteil hingewiesen, bei dem ein von der Tierschutzorganisation PETA initiiertes Strafverfahren gegen einen "Anglerverband" fallen gelassen wurde.

Die mehr und mehr in der öffentlichen Kritik stehende Tierschutzorganistion hatte ein Freundschaftsfischen bei dem Catch and Release praktiziert wurde, als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige gebracht. Laut PETA sei die als "Freundschaftsfischen" getarnte Veranstaltung als "Wettfischen" mit "Catch & Release" praktiziert worden. PETA berief sich bei der Anzeige auf das Tierschutzgesetz, nach dem die Tötung eines Wirbeltieres „ohne vernünftigen Grund“ verboten ist. Weiter ist es verboten "ohne vernünftigen Grund" einem Lebewesen Schmerzen zuzufügen. Dieser Zusatz wird oft bei der Diskussion um die Zulässigkeit der Catch-and-Release-Methode herangezogen.

Diese Anzeige ist leider kein Einzelfall. Die Strafanzeigen von Peta gegen Angler, Angelvereine und Angelverbände in Deutschland liegen nach Schätzungen mittlerweile im dreistelligen Bereich!

Die Staatsanwaltschaft argumentiert bei ihrem Urteil zu Gunsten der Angler wie folgt:

"Die Staatsanwaltschaft spricht sich deutlich gegen eine einengende Auslegung des “vernünftigen Grundes” aus. Der Verzehr von Fischen sei hier ein Grund, nicht jedoch der einzige. Die Ziele des angezeigten Freundschaftsfischens wurden im Vorfeld wesentlich auf Maßnahmen der Hege des Fischbestandes abgestimmt und aus fischereifachlicher Sicht gestützt."

Im Hinblick auf das Zurücksetzen von fangfähigen Fischen wurde seitens der Staatsanwalschaft folgendermaßen argumentiert, wir zitieren die Berichterstattung des DKAC-MV:

"Die Staatsanwaltschaft verneint zudem, dass ein Zurücksetzen von überlebensfähigen Fischen grundsätzlich tierschutzwidrig sei. Auf die grundsätzliche Frage von Schmerzempfinden und Leidensfähigkeit bei Fischen wird hier nicht eingegangen, jedoch zieht die Staatsanwaltschaft dort eine klare Grenze, wo nicht lebensfähige Fische wieder zurückgesetzt werden. Wo jedoch eine tierschutzgerechte Behandlung erfolgt und die Überlebensfähigkeit des Fisches gegeben ist, ist das Zurücksetzen für zulässig zu erachten. Die Entscheidung hierüber obliege einzig dem Angelfischer vor Ort."

Konkret bedeutet das Urteil: Die Staatsanwaltschaft geht im betreffenden Fall davon aus, dass Angler so fachkundig und verantwortungsbewusst gegenüber der Kreatur sind, dass sie sehr wohl selbst in der Lage sind von Fall zu Fall zu entscheiden, ob ein gefangener Fisch nach dem Fang zurückgesetzt werden kann oder nicht. Entscheidend scheint für die Staatsanwaltschaft hierbei zu sein, dass die Überlebensfähigkeit für den zurückgesetzten Fisch gegeben ist.

Für uns Angler bleibt zu hoffen, dass dieses in Aschaffenburg gefällte Urteil auch in anderen ähnlichen Verhandlungen als Präzedenzfall (Musterfall mit Musterurteil) herangezogen wird.

Hier geht es zur Website des DKAC-MV, auf der ausführlich über die Einstellung des Strafverfahrens gegen Angler berichtet wird
http://dkac-mv.de/2014/09/strafverfahren...nd-wegen-illega...

Der DKAC-MV hat zudem selbst eine Stellungnahme zu diesem Fall verfasst, die ihr hier findet:
http://dkac-mv.de/2014/09/so-sehen-wir-e...gegen-angelverb...



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